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05.05.2026
12:00 Uhr
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KRITIS fordert Determinismus, KI bietet Wahrscheinlichkeit. Die Lösung: Eine Architektur, die Agenten-Aktionen in auditierbare Einzelschritte zerlegt.

Kann man KI-Agenten wirklich in kritischen Infrastrukturen einsetzen? Agentische Systeme erweitern klassische Automatisierung um probabilistische Entscheidungsfindung und erkennen so Störungen, können sie analysieren und beheben, noch bevor ein Mensch alarmiert wird. Weil sie aber auf Wahrscheinlichkeiten beruhen, kollidiert die Technik mit den deterministischen Anforderungen an KRITIS-Systeme. Am Beispiel eines durchgängigen Incident-Response-Szenarios lässt sich dennoch eine Referenzarchitektur entwickeln, die LLM-basierte Agenten on Premises so einbettet, dass jede Entscheidung nachvollziehbar, jede Aktion auditierbar und jeder Abbruch dokumentiert bleibt.
Die Einführung agentischer KI in den IT-Betrieb bringt eine probabilistische Entscheidungskomponente an die Stelle, die bisher deterministischen Skripten vorbehalten war: Statt fester Regeln – wenn CPU-Last > 90 Prozent, dann skaliere – analysieren LLM-gestützte Agenten komplexe Fehlerbilder, extrahieren Kontext aus Dokumentation und entwickeln dynamische Lösungsstrategien. Für KRITIS-Betreiber ist das zwar eine Chance, mit dem Fachkräftemangel und der steigenden Bedrohungskomplexität mitzuhalten, gleichzeitig entsteht aber ein neues Risikoprofil.
Dabei gehen drei verschiedene Regulierungen auf den Einsatz von KI-Systemen ein, die sich gleichzeitig auch als Architekturanforderungen verstehen lassen: Die NIS2-Richtlinie verlangt nachweisbares Risikomanagement und dokumentierte Betriebsprozesse – als Teil der Sicherheitsorganisation unterliegt ein Agent, der bei der Incident Response Logdaten bewertet und Gegenmaßnahmen anstößt, denselben Anforderungen wie andere sicherheitsrelevante Systeme. Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in KRITIS fungieren, potenziell als Hochrisiko-KI, die menschliche Aufsicht (Artikel 14) und automatische Protokollierung über den gesamten Lebenszyklus (Artikel 12) erfordert. Das BSI konkretisiert diese Vorgaben in der Orientierungshilfe für Systeme zur Angriffserkennung (OH SzA) und im AIC4-Kriterienkatalog.